Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Ausstellung von Steuervisa für Renovierungsarbeiten (ecobonus, sismabonus) gemäß dem “Relaunch-Dekret”, Gesetzesdekret 34/2020, und dem “Betrugsbekämpfungsdekret”, Gesetzesdekret 157/2021.
Das Unternehmen befasst sich mit der Ausstellung des Compliance-Visums und der Übermittlung von Überweisungs- und Skontomeldungen an die Steuerbehörde.
Die Beratung kann insbesondere die Privatperson betreffen, die die Steuergutschrift aus dem Bauabzug (Bonus Casa, Sismabonus, Ecobonusu, Superbonus 110%) übertragen möchte, oder das Unternehmen, das den Rabatt auf die Rechnung seiner Kunden anwenden möchte. Die Beratung beginnt in der Vertragsphase und setzt sich während der gesamten Entwicklung der Baustelle fort, bis die Rechnung ausgestellt, die Zahlung geleistet und das Guthaben tatsächlich übertragen wird.